RE, 25.03.2006
Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat man sich nun für eine gesetzliche
Regelung der Rauchwarnmelderpflicht entschieden. Der Landesbauausschuss
hat einstimmig beschlossen, die Rauchwarnmelderpflicht in die neue
Landesbauordnung aufzunehmen. Die Neuregelung soll bereits im April 2006
verabschiedet werden.
Das Gesetz besagt, dass zukünftig Neubauten und Bestandsbauten mit
Rauchwarnmelder ausgestattet werden müssen. Für Bestandbauten soll eine
Übergangsfrist bis Ende 2009 gelten. Alleine in Mecklenburg-Vorpommern
betrifft diese Rauchwarnmelderpflicht rund 800.000 Haushalte.
Einen ausführlichen Beitrag des NDR finden Sie im Internet auf folgender Seite:
http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID2424956_REF_SIX8,00.html
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Jedes Jahr sterben in Deutschland über 600 Menschen bei
Wohnungsbränden – rund 6.000 überleben den Brand nur mit schwersten
Langzeitverletzungen. Alle zwei Minuten entzündet sich ein Wohnungsbrand. Das
macht rund 200.000 Brände allein in Privathaushalten. Mit einem Rauchmelder
(auch Brandmelder genannt) steigen die Chancen, im Fall der Fälle rechtzeitig
vor dem lebensbedrohlichen Rauch gewarnt und damit unversehrt zu bleiben. Für
einen Mindestschutz gilt als Faustregel: ein Rauchmelder im Flur pro Etage
sowie in den Schlafzimmern. |
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Folgendes Szenario ist sicherlich
auch Ihnen bekannt: Sie kommen vom Wochenendeinkauf mit vollen Einkaufstüten
nach Hause und müssen den Einkauf abstellen, um den Haustürschlüssel
hervorzuholen. Wäre es nicht klasse, wenn Sie ihre
Haustür genau wie das Auto per Fernbedienung öffnen könnten? Mit dem
HomeTec-System von ABUS wird genau dies Wirklichkeit. Per Druck auf die Funkfernbedienung
entriegelt und öffnet das Gerät die Haustür. Und das mit einer Reichweite von
rund 100 Metern. So können Sie schon vom Auto aus die Tür öffnen und mit den
vollen Einkaufstüten ins Haus gehen, ohne diese absetzen zu müssen. Wie das funktioniert? |
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Angesteuert wird der Antrieb über ein
Funksignal. Dieses kann entweder durch die mitgelieferte Funkfernbedienung
oder aber die separat erhältliche Funktastatur gesendet werden. Die Funktastatur erlaubt auch
verschiedenste Berechtigungen. So können Sie ihren Kindern einen Code geben,
mit dem sie rund um die Uhr ins Haus können, während der Code der
Reinigungskraft beispielsweise nur an Samstagen von 11.00 Uhr bis 15.00 gilt.
Sorgen, ob die Reinigungskraft den Schlüssel heimlich nachmacht, gehören
somit der Vergangenheit an. |
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Funktionsweise des Antriebs - Steuerung mittels Funkfernbedienung oder
Funktastatur |
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Das System ist in drei Schritten montiert
– ohne dass Sie irgendetwas anbohren oder verkabeln müssen. Denn alle
Systemteile von HomeTec sind batteriebetrieben. Daher stellt HomeTec eine
ideale Lösung für Mietwohnungen dar. Und der Austausch der Batterie ist bei
regelmäßiger Nutzung erst nach etwa einem Jahr fällig – worauf das Gerät
rechtzeitig mit einem Signalton aufmerksam macht. Schaubild der Montage |
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Zusätzlich kann HomeTec in Verbindung mit
der Funktastatur um einen Funkgong erweitert werden – das ist gerade in den
Sommermonaten praktisch, wenn Sie sich beispielsweise viel im Freien aufhalten.
Denn auch der Gong muss nicht installiert werden und kann daher überall im
Haus oder der Wohnung platziert (und mitgenommen) werden. Wenn Sie sich also im Garten oder auf dem
Balkon aufhalten – einfach den Gong mitnehmen. So kann es nicht mehr passieren,
dass Ihre Gäste vor der Tür stehen und Sie die Klingel nicht hören. |
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Ein weiteres Plus von HomeTec: Sie müssen
nicht auf den mechanischen Zylinder verzichten. So ist auch im Fall einer
leeren Batterie die Bedienung der Tür kein Problem - Voraussetzung ist ein
Zylinder mit sogenannter Not- und Gefahrenfunktion. Die Not- und
Gefahrenfunktion ermöglicht, dass der Türzylinder bedient werden kann, auch
wenn auf der anderen Seite ein Schlüssel steckt. Der Aspekt Einbruchschutz Hand aufs Herz: Verriegeln Sie beim
Verlassen Ihres Hauses immer die Haustür? Oft wird diese einfach zugezogen.
Mit HomeTec genügt ein Knopfdruck und die Tür verriegelt sogar automatisch.
So schließt man das Schloss auch bei kurzer Abwesenheit: Tür zuziehen, Knopf
drücken, fertig. |
Nach der jährlich erhobenen Statistik des Landeskriminalamtes (LKA) Bayern verhinderte Sicherheitstechnik in Bayern im Jahr 2004 insgesamt mindestens 1.416 (Vorjahr: 1.230) Einbrüche, davon 415 Wohnungseinbrüche. In 323 (Vorjahr: 276) Fällen waren es Einbruchmeldeanlagen (EMA), die den oder die Täter zwangen, ihr Vorhaben abzubrechen.
Im Fünfjahres-Rückblick kommt das LKA Bayern auf mindestens 5.356 durch Sicherheitstechnik verhinderte Einbrüche, davon 4.097 durch mechanische und 1.259 durch elektronische Technik. Zusätzliche 760 Einbruchversuche beendeten in den vergangenen fünf Jahren aufmerksame Zeugen, in der Regel Nachbarn. "Eine solche aktive Nachbarschaft ist von hohem Präventionswert", so Bernd Seibt, Vorsitzender des Fachverbandes Sicherheitssysteme im ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie e.V., Frankfurt am Main. Als ein mindestens ebenso wirkungsvoller Grundpfeiler der Einbruchprävention erweise sich die Sicherheitstechnik. Seibt: "Die Auswertung des Bayerischen Landeskriminalamtes zeigt, dass Wohnungen und Wohnhäuser noch höchst unzureichend mit Sicherheitstechnik ausgestattet sind." Der Anteil aufgrund von EMA abgebrochener Einbruchversuche liege bei nur 7% Prozent, während er bei Gewerbeobjekten 30% beträgt.
Will ein Vermieter gegenüber dem gewerblichen Mieter von seinem gesetzlichen Vermieterpfandrecht Gebrauch machen, dann darf er unter Umständen sogar mit Gewalt die Entfernung eingebrachter Sachen vom Grundstück verhindern.
Zunächst muss sich der Vermieter aber darauf beschränken, einer Entfernung der Gegenstände zu widersprechen. Es ist jedoch überzogen und damit nicht statthaft, so das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 10 U 199/03), die Türschlösser der Mieträume auszutauschen. Dadurch entzieht der Vermieter dem Mieter den Besitz an den Räumen. Der Mieter müsste dann weder Mietzins noch Nutzungsentschädigung an den Vermieter zahlen.
"Gesetzgebung muss voranschreiten"
Weniger als 10% der privaten Haushalte sind zurzeit mit Rauchwarnmeldern ausgestattet, so schätzt der ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.). Zwar sei die Stückzahl der verkauften Rauchmelder in Deutschland seit dem Jahr 2000 (etwa 500.000 Stück) auf ca. 4 Mio. (Marktvolumen ca. 35-40 Mio. EUR) gestiegen. Die Entwicklung wird unter anderem auch auf den Erfolg der verbändeübergreifenden Kampagne "Rauchmelder retten leben" zurückgeführt.
Doch, "es bleiben immer noch weit über 30 Mio. Haushalte, die keine Rauchwarnmelder haben", erklärte Christian Rudolph, Vorsitzender der AG Rauchwarnmelder im Fachverband Sicherheitssysteme auf der Jahrespressekonferenz des ZVEI-Fachverbandes im Juni in Frankfurt. "Um einen wirksamen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, muss die Gesetzgebung weiter voranschreiten." Als zwingend betrachtet der Verband den Einbezug der Bestandsbauten.
Verbreitung von Rauchmeldern in Privathaushalten in ausgewählten Ländern (Quelle: ZVEI)
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Land |
Haushalte mit Heimrauchmelder |
Verringerung der Brandtoten |
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USA |
90% |
40% |
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Großbritannien |
75% |
40% |
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Schweden |
70% |
50% |
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Deutschland |
7% |
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Mit insgesamt rund 6,6 Mio. Straftaten im Jahr 2004 war die Kriminalitätsbelastung in Deutschland weiter besorgniserregend (+ 0,9%*). Allerdings gab es auch positive Entwicklungen. So geht aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2004, die Bundesinnenminister Otto Schily im Juni vorstellte, hervor, dass sich die Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzte: "Stetig steigende Aufklärungsquoten bei weitgehend konstanter Straftatenzahl." So lag die Gesamtaufklärungsquote bei allen Straftaten mit 54,2% (2003: 53,1%, 1993: 43,8%) seit Bestehen der PKS auf Rekordniveau.
Wie in den Vorjahren, "aber mit weiterhin sinkender Tendenz", so heißt es in der PKS, haben Diebstahlsdelikte mit 44,6% den größten Anteil an der Gesamtkriminalität (2003: 46,1%; 1993: 61,5%). Die Gesamtzahl der Diebstahlsdelikte lag 2004 bei 2.961.030 und war damit um 2,3% rückläufig. Überdurchschnittlich gesunken waren dabei die Diebstähle von Kraftfahrzeugen (-6,8%) und Fahrrädern (-5,7%). Seit 1993 konnte der KFZ-Diebstahl damit um mehr als 70% reduziert werden (1193: 214.836 Fälle; 2004: 58.937 Fälle).
Diese Entwicklung wird unter anderem auf verbesserte technische Sicherungseinrichtungen zurückgeführt sowie mit den Präventionsmaßnahmen von Bund und Ländern begründet. Dies belegt auch die Zahl der an Sicherungsmaßnahmen gescheiterten Wohnungseinbrüchen (von 28,3% im Vorjahr auf 36,1% im Jahr 2004 gestiegen). Gegenüber 2003 waren beim Delikt Wohnungseinbruchdiebstahl 2004 die Fallzahlen um 0,7% auf 124.155 Fälle gestiegen.
In Deutschland nahm jetzt der weltweit erste Sperr-Notruf seinen Betrieb auf. Unter der einheitlichen Rufnummer 116 116 können seit 1.7.2005 Bankkunden- und Maestrokarten, Kreditkarten, Mobilfunkkarten für Handys, Mitarbeiterausweise und weitere elektronische Berechtigungen 24 Stunden am Tag gesperrt werden, sofern die Herausgeber dieser Medien ihren Kunden diesen Schutz anbieten. Zu den teilnehmenden Unternehmen zählen zurzeit American Express, die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe, die Volks- und Raiffeisenbanken, die EURO Kartensysteme GmbH, arvato direct services - Bertelsmann mit ihren Mitarbeiterausweisen, die Sparda Banken, die ärzte- und Apothekerbank sowie die Pax Bank. Die bekannten Sperr-Nummern der teilnehmenden Unternehmen bleiben weiterhin erreichbar, hieß es. Kunden wird empfohlen, sich beim Herausgeber ihrer Karten und Medien zu erkundigen, ob diese künftig über die 116 116 gesperrt werden können. Eine Ausweitung des Sperr-Notrufs auf Krankenkassenkarten, Kundenkarten sowie Online-Berechtigungen sei vorgesehen.
Die Nutzung der 116 116 ist aus dem Inland gebührenfrei, bei Anruf aus dem Ausland fallen die Verbindungskosten nach Deutschland an. Zur 100-prozentigen Erreichbarkeit, vor allem aus dem Ausland, stehe zunächst zusätzlich neben der 116 116 die Rufnummer 030 - 4050 4050 bereit.
Mit der termingerechten Einführung des Sperr-Notrufs wurden die Zuteilungsauflagen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) erfüllt, die die Rufnummer im Dezember 2005 dem Sperr e.V. (Verein zur Förderung der Sicherheit in der Informationsgesellschaft), dem Initiator und Förderer des Sperr-Notrufs, zugeteilt hat. Weitere Informationen unter www.sperr-notruf.de.
Am 6. und 7. Juni 2005 fand in Hannover der 10. Deutsche Pr�entionstag statt. Schwerpuntkthema war "Gewaltpr�ention im sozialen Nahraum". Neben Vortr�en, Diskussionsforen, Filmforen und Informationsst�den gab es einen Expertenworkshop "�tere und pflegebedrftige Menschen als Opfer". Dazu hatten die Zentrale Gesch�tsstelle Polizeiliche Kriminalpr�ention der L�der und des Bundes sowie die Stiftung Deutsches Forum fr Kriminalpr�ention eingeladen.
Gerade in letzter Zeit wird das Problem "Gewalt in der Pflege" verst�kt diskutiert. Zunehmend dringt ins Bewusstsein, dass �tere und vor allem pflegebedrftige Menschen ebenfalls Opfer von Gewalt werden k�nen. Pflegeabh�gigkeit und Pflegebelastung sind Faktoren, die im h�slichen Kontext wie auch in der station�en Pflege zu Gewalthandlungen fhren k�nen.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik und sozialwissenschaftliche Opferbefragungen zeichnen hinsichtlich der Gef�rdung �terer Menschen, Opfer einer Straftat zu werden, insgesamt ein eher beruhigendes Bild. Was aber nicht bekannt ist, ist das tats�hliche Ausma�von Gewalt in der Pflege. Es schl�t sich nur selten in Strafanzeigen nieder. Verl�sliche Daten zu Art und Ausma�dieser Gewalt fehlen. Darber hinaus werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik solche Delikte nicht gesondert ausgewiesen; man kann also von einem gro�n Dunkelfeld ausgehen.
Nach einem Experten-Hearing kam es zur Erarbeitung von Leitlinien fr Empfehlungen zur Pr�ention von Gewalt gegen �tere und pflegebedrftige Menschen. Aus diesen Erkenntnissen sollen Thesen und konkrete Empfehlungen fr die Pr�entionspraxis vor Ort entwickelt werden.
Erste Erkenntnisse des Expertenworkshops (unter anderem):
Beratungsstellen der sozialen Dienste vor Ort, die anonyme und niedrigschwellige Angebote bereitstellen, haben eine wichtige Funktion, Gewalt gegen �tere und pflegebedrftige Menschen zu thematisieren und darber aufzukl�en.
Gewalt gegen �tere und pflegebedrftige Menschen ist ein gesamtgesellschaftliches Ph�omen. Seine Ursachen und Erscheinungsformen sind vielf�tig. Nur im Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kr�te kann dies Problem beeinflusst, einged�mt und verhindert werden kann. Die Polizei hat in diesem Prozess im Rahmen der Pr�entionsarbeit ihren Part zu bernehmen.
Zwei der Thesenpapiere des Expertenworkshops "�tere und pflegebedrftige Menschen als Opfer":
Nahraumgewalt gegen �tere und pflegebedrftige Menschen Thomas G�gen (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.) www.praeventionstag.de/content/10_praev/doku/goergen/goergen.pdf {PDF-Datei, 20 S., 225 KB}
Pr�ention statt Gewalt - �erforderung von Angeh�igen verringern - Rolf D. Hirsch (HsM-Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter e.V., Bonn) www.praeventionstag.de/content/10_praev/doku/hirsch/hirsch.pdf {PDF-Datei, 20 S., 78 KB}
Weitere Informationen finden Sie auf dem Server der Polizei-Beratung: http://www.polizei-beratung.de/vorbeugung/gewalt/gewalt_gegen_senioren/.